Das Jugendbüro der VG bemüht sich, die Teilnahmebeiträge der jeweiligen Angebote so gering wie möglich zu halten. Dennoch sind Teilnahmebeiträge von Nöten, um Projekte und Ferienmaßnahmen realisieren zu können.
Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung zur Reduzierung des Teilnahmebeitrags zu erhalten. Durch die Bereitstellung von Fördermitteln soll das Ziel verfolgt werden, Kindern und Jugendlichen die Teilnahme – unabhängig von der finanziellen und sozialen Situation – an außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten ermöglichen zu können.
Bildung und Teilhabe
Als Leistungsempfänger des Jobcenters besteht die Möglichkeit, zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen. Damit soll u.a. die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gefördert werden.
Förderung für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien
Die Verbandsgemeinde Hermeskeil unterstützt ebenfalls die Teilhabe junger Menschen aus der Verbandsgemeinde.
1. Förderungsrichtlinie
- Eine Förderung ist ausschließlich für Projekte möglich, bei dem das Jugendbüro der VG Hermeskeil als (Mit-) Organisator auftritt
- Eine Kopie der Bescheinigung des Bezugs nach 1.1 ist der VGV Hermeskeil vorzulegen
- Bis maximal 50% des Gesamtteilnahmebeitrages können gefördert werden
- Mindestens eine der unter 1.1 aufgelisteten Förderbedingungen müssen erfüllt sein
- Die mögliche Förderung erfolgt subsidiär, sodass vorrangig alternative Unterstützungsleistungen (bspw. Bildung und Teilhabe) in Anspruch zu nehmen sind
1.1 Wer ist antragsberechtigt?
Junge Menschen bzw. Familien, wohnhaft in der Verbandgemeinde Hermeskeil, die…
- Grundsicherungsleistungen nach SGB II und SGB XII (Sozialhilfe) erhalten
- Wohngeld beziehen
- einen Kinderzuschlag erhalten
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Sofern sie Förderungen für Angebote des Jugenbüros (Bspw. VG-Ferienspaß) beantragen möchten, setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung (jugend@hermeskeil.de/06503809300).